Gesetze / Unterhaltssicherungsgesetz
USG 2015§ 17 Allgemeine Leistungen für Angehörige im gemeinsamen Haushalt
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/USG%202015/17#abs-1 (1) Für Angehörige, die mit der oder dem freiwilligen Wehrdienst Leistenden in einem gemeinsamen Haushalt leben, erhalten die freiwilligen Wehrdienst Leistenden folgende allgemeine Leistungen:
des Wehrsolds (Anlage 1 zum Wehrsoldgesetz) und des Wehrdienstzuschlags (§ 8c Absatz 2 des Wehrsoldgesetzes).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/USG%202015/17#abs-2 (2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt in der Zeit, in der die oder der Angehörige ebenfalls freiwilligen Wehrdienst leistet.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/USG%202015/17#abs-3 (3) Erstattungen von Aufwendungen für Wohnraum nach § 13 werden auf die Leistungen nach Absatz 1 Nummer 1 angerechnet.